Stellungnahme zur Reform des NRW Kinderbildungsgesetzes

Im Rahmen der Verbändeanhörung haben wir eine Stellungnahme zur Reform des NRW Kinderbildungsgesetzes abgegeben.

Familien brauchen Angebote, um eine gute Qualität für das Kind mit verlässlicher Betreuung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familien zu ermöglichen. Wir sehen zwischen Qualität und Quantität einen Aushandlungsprozess, der sich an den individuellen Ressourcen der Familien orientieren muss. Dies gilt auch für eingruppige Einrichtungen, die nicht selten durch Elterninitiativen geführt werden.
Neben diesem familienorientierten Blick ist uns gleichzeitig klar: Den Trägern muss es finanziell und organisatorisch möglich gemacht werden, ein gutes Bildungs- und
Betreuungsangebot für die Kinder möglich machen zu können. Dazu gehören auch weitere Bemühungen zur Beseitigung des Fachkräftemangels in den Erziehungsberufen.

Wir begrüßen, dass nach längerer Wartezeit nun ein Entwurf für eine Revision des KiBiz vorliegt. Leider ist mit der Vorlage der erhoffte „große Wurf“ ausgeblieben. Der Entwurf mutet eher als Mangelverwaltung der weiter nicht ausreichenden Kapazitäten in der NRWKindertagesbetreuung an und als „Kita-Finanzierungsgesetz“ und nicht als „Kinderbildungsgesetz“

Wir begrüßen den Versuch, mehr Verlässlichkeit herzustellen, sehen aber auch mit Sorge die damit einhergehenden Einschnitte bei der Qualität und Bildung.
Im Sinne einer anzustrebenden Bildungsentwicklung von Kindern entlang von Bildungsketten wünschen wir uns ebenfalls ein Landesausführungsgesetz für die OGS mit verbindlichen Standards.

20 Januar, 2026
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