Expert*innen-Anhörungen im Landtag NRW

Für zwei schriftliche Anhörungen im Landtag wurde die Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW für eine Stellungnahme angefragt. Beiden Anfragen ist die LAG F NRW gerne nachgekommen. Denn die Bedarfe und Interessen der Familien müssen in den Fokus gerückt werden, wenn es um Inklusion in der Kita und um den OGS-Rechtsanspruch geht.

Chancengleichheit schaffen – Inklusion in der Kita auf ein breites Fundament stellen

Im Familienausschuss des Landtags von NRW findet am 7. Dezember 2023 eine Anhörung zu einem Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel „Chancengleichheit schaffen – Inklusion in der Kita auf ein breites Fundament stellen“ statt.

Die LAG-F NRW unterstützt die Forderungen des Antrages der SPD-Fraktion, denn uns ist die Umsetzung von Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder wichtig. Mit den folgenden konkreten Forderungen an die Landesregierung möchte die LAG-F NRW die im Antrag gestellten Maßnahmen ergänzen:

  • In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen fordern wir die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Ressourcen über Anreize im KiBiz für inklusive Angebote in allen Tageseinrichtungen für Kinder.
  • Wir fordern, dass Eltern zur Bewältigung der Bürokratie im Zusam menhang mit der Betreuung und Bildung ihrer Kinder mit besonderem Förderbedarf einen wohnortnahen Zugang insbesondere über Familienzentren zu rechtskreisübergreifender Beratung erhalten.
  • Für die Ausweitung inklusiver Angebote für betroffene Familien fordern wir insbesondere die deutliche Aufstockung der Haushaltsansätze für familienunterstützende Leistungen (Familien(selbst)hilfe, Familienbildung, Familienberatung, Familienerholung und Familien- pflege).

 

Finger weg vom OGS-Rechtsanspruch – die Landesregierung muss kurzfristig ein Rettungsprogramm für den Ganztag auflegen

Der Schulausschuss des Landtags von NRW beschäftigt sich in einer Anhörung am 28. November 2023 mit dem OGS-Rechtsanspruch. Grundlage dafür ist ein Antrag der SPD-Fraktion mit dem Titel „Finger weg vom OGS-Rechtsanspruch – die Landesregierung muss kurzfristig ein Rettungsprogramm für den Ganztag auflegen“.

Die LAG F NRW teilt die Forderung, dass der Ganztagsanspruch nicht in Frage gestellt werden darf. Auch die im Antrag vorgestellte Situationsbeschreibung teilen wir. Für Familien sind die derzeitigen häufigen Schließtage und Notgruppen inakzeptabel, weil es die gesamte

Vereinbarkeitsproblematik im Privaten der Familien hält. Die diskutierte drohende Insolvenz von Trägern muss abgewendet werden, um Familien eine  Vereinbarkeitsperspektive zu bieten.

Aus Elternsicht ist die Zweiteilung in Unterricht und Nachmittagsbetreuung ohnehin nicht verständlich. Eltern wünschen sich eine verlässliche, an den Bedürfnissen der Familien orientierte, quantitativ passende Betreuung und qualitativ hochwertige Bildung für ihre Kinder.

Die LAG Familie NRW setzt sich für gerechte Bildungschancen für Kinder ein. Dafür ist ein gut ausgebautes Ganztagsschulsystem, sei es als offener oder als gebundener Ganztag, unerlässlich.

 

Zu beiden Terminen werden Vertreter*innen der LAG F NRW im Landtag vor Ort sein und bei Bedarf Rede und Antwort stehen.

21 November, 2023
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